Rundfunkbeitrag Bankverbindung & Konto ändern (SEPA) – Anleitung
Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, sollten Sie die neue IBAN zeitnah beim Beitragsservice hinterlegen, um Rücklastschriften und Mahngebühren zu vermeiden. Diese Anleitung erklärt, wie Sie das SEPA-Lastschriftmandat für den Rundfunkbeitrag aktualisieren und das GEZ-Konto ändern.
Auf einen Blick
- Form: schriftlich (SEPA-Mandat erforderlich)
- Benötigt: Beitragsnummer und neue IBAN
- Wirksam: in der Regel zur nächsten fälligen Buchung
- Risiko bei Versäumnis: Rücklastschriftgebühren der Bank
In 4 Schritten erledigt
- 1
Neue Kontodaten bereithalten
Halten Sie IBAN, BIC (optional bei deutschen IBANs) sowie den vollständigen Namen des Kontoinhabers bereit. Bei abweichendem Kontoinhaber wird zusätzlich dessen Zustimmung benötigt.
- 2
SEPA-Lastschriftmandat erteilen
Füllen Sie das Mandat mit Beitragsnummer, neuer IBAN und Unterschrift aus. Nur mit gültigem SEPA-Mandat darf der Beitragsservice einziehen.
- 3
Schreiben mit Mandat versenden
Senden Sie das unterschriebene Mandat per Post an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Eine reine E-Mail genügt nicht, da eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist.
- 4
Erste Buchung prüfen
Kontrollieren Sie nach 2–4 Wochen, ob die nächste Buchung über die neue IBAN erfolgt. Bei Auffälligkeiten kontaktieren Sie den Beitragsservice umgehend.
Checkliste der Unterlagen
- Beitragsnummer
- Neue IBAN (und ggf. BIC)
- Name des Kontoinhabers
- Unterschriebenes SEPA-Mandat
- Bei abweichendem Kontoinhaber: dessen schriftliche Zustimmung
Häufige Fragen
Offizielle Quellen
- rundfunkbeitrag.de – ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.